Wenn die zuständige Behörde Zweifel an der Fahreignung einer Person hat, ordnet sie eine Untersuchung der Fahreignung an.
Wurde Ihnen der Führerausweis oder der Lernfahrausweis vorsorglich entzogen oder annulliert?
Benötigen Sie eine Abklärung der Fahreignung nach mehrmaligem Nichtbestehen der Fahrprüfung ("Prüfungsversagen") oder für Ihren Antrag auf einen dritten Lernfahrausweis?
Ist eine Begutachtung der kognitiven Leistungsfähigkeit im Zusammenhang mit einer verkehrsmedizinischen Untersuchung notwendig?
Das IAP Bern ist seit Jahrzehnten eine dafür anerkannte Untersuchungsstelle.
Im Rahmen eines ausführlichen Explorationsgesprächs und einer Testabklärung wird die Fragestellung des Strassenverkehrsamtes beantwortet. Die Präsenzzeit für Sie beträgt bei "charakterlichen Fahreignungsgutachten" rund drei Stunden. Eine kognitive Abklärung (z.B. nach mehrmaligem Prüfungsversagen) dauert 1-2 Stunden.
iapbern@iapbern.ch
Ihr Dokument muss lesbar und vollständig sein. Eine Zustellung per Post ist ebenfalls möglich. E-Mail beschleunigt den Prozess.
Suchen Sie sich im Online Kalender Ihren Termin aus. Beachten Sie, dass Ihr Termin erst nach der vollständigen Bezahlung definitv ist.
Bitte bezahlen Sie die Rechnung per Online Banking.
Bei Einzahlungen am Postschalter müssen Sie den Betrag eigenhändig um 5.-erhöhen.
Den Einzahlungsschein finden Sie im Anhang unserer Termin-Reservations-Bestätigung.
Bei verspäteter Zahlung oder fehlender Verfügung, müssen wir Ihren Termin wieder stornieren.
Wenn Sie im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens am IAP Bern einen Termin buchen sollen, ist das für Sie selbstverständlich kostenlos. Das jeweilige Unternehmen bezahlt.
Wenn Sie als Privatperson ein Psychologisches Gutachten zuhanden des Strassenverkehrsamts benötigen, ist der Preis abhängig von der Fragestellung und dem Umfang der Vorgeschichte (Aktenmenge). Die Preise liegen zwischen 700.- und 1'300.- Franken.
Der nächste freie Termin ist im Rahmen der Terminbuchung ersichtlich.
Wir sind verpflichtet, vor einer psychologischen Fahreignungsabklärung die ganze Aktenlage zu sichten. Da die meisten Kantone ihre Akten noch per Post verschicken, dauert es rund 2 Wochen, bevor wir Ihnen einen Termin anbieten können.
Sie finden nur Termine, die in 3 Monaten stattfinden? Dann sind wir zuvor bereits ausgebucht.
! Wir führen unsere Untersuchungen prinzipell ohne Mittagspause durch.
Bei Tauglichkeitsuntersuchungen für Lok- und TramführerInnen sowie ZugverkehrsleiterInnen ist mit einem zeitlichen Aufwand von 5-6h zu rechnen
Bei den übrigen Untersuchungen beträgt Ihre Präsenzzeit rund 2-3 Stunden
Bei Lok- & TramführerInnen sowie ZugverkehrsleiterInnen stellen wir Ihnen und dem Unternehmen das Ergebnis sowie die dazugehörenden BAV-Formulare innert 10 Tagen zu. Wir beurteilen Ihre "Psychologische Tauglichkeit" gemäss den Anforderugskriterien des Bundesamts für Verkehr. Die Entscheidung, ob jemand eingestellt oder abgelehnt wird, verbleibt beim Transportunternehmen.
Bei PrivatlenkerInnen wird das Gutachten dem zuständigen Strassenverkehrsamt zur Prüfung zugestellt. Sie erhalten Ihr Original-Exemplar gemeinsam mit der neuen Verfügung vom Strassenverkehrsamt. Vorgängig werden Sie von uns schriftlich über das Ergebnis informiert. Bitte beachten Sie, dass die Auswertung und Gutachtenerstellung - je nach Auslastung - bis zu fünf Wochen dauern kann.
Buchen Sie Ihren Termin frühzeitig. Es können längere Wartefristen bestehen.